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RÜCKSCHNITT VON HECKEN, BÄUMEN UND STRÄUCHERN

städtische Mitteilungen

Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Hecken und Sträucher auf dem eigenen Grundstück zu schneiden. Zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz Rückschnittmaßnahmen, sodass Sie Ihre Pflanzen jetzt in Form bringen oder zurückschneiden können, bevor der Winter Einzug hält.

Während Sie auf Ihrem Grundstück gestalterische Freiheit genießen, gibt es wichtige Vorschriften für den Bewuchs entlang der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Gehwegen und Straßen. Achten Sie darauf, dass Äste, Zweige und Sträucher nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Das ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern vor allem der Sicherheit. Besonders gefährdet sind Verkehrsteilnehmer, die potenzielle Hindernisse nicht richtig wahrnehmen oder einschätzen können, etwa Kinder, Blinde oder Personen, die auf Kinderwagen oder Rollstühle angewiesen sind. Vermeiden Sie Engstellen, die diese Personen zwingen könnten, auf die Straße auszuweichen.

Hecken sollten zudem nicht zu breit werden, um die Sicht nicht zu beeinträchtigen und so die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gefährden. An Kreuzungen und Einmündungen ist es besonders wichtig, für eine klare Sicht zu sorgen und den Bewuchs entsprechend niedrig zu halten. Auch sogenannte Sichtdreiecke müssen stets frei von Hindernissen bleiben. Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht durch überhängende Äste verdeckt werden, um deren Funktionalität und Sichtbarkeit sicherzustellen.

Wenn Bäume oder Sträucher von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum hineinragen, ist es entscheidend, dass das sogenannte Lichtraumprofil eingehalten wird. Über Geh- und Radwegen sollte eine Höhe von mindestens 2,30 bis 2,50 Metern frei bleiben, während über Straßen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein muss, damit Fahrzeuge problemlos passieren können.

Bitte denken Sie im öffentlichen Interesse daran, diese Pflichten zur Verkehrssicherung rechtzeitig zu erfüllen. Werden diese Vorgaben missachtet und kommt es zu einem Schadensfall, kann der für den Zustand Verantwortliche aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unterlassung haftbar gemacht werden. Indem Sie Ihre Pflanzen frühzeitig zurückschneiden, tragen Sie dazu bei, potenzielle Gefahren zu vermeiden und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.