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GROSSBATTERIESPEICHER VÖHRINGEN

städtische Mitteilungen

Aufstellungsbeschluss gefasst

Der Investor ju:niz Energy GmbH aus Aschheim beabsichtigt, eine Energiegroßspeicheranlage auf einem Teilstück der Flur-Nr. 1192/1 zu errichten. Ziel und Zweck ist die Speicherung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien, um diese bei Bedarf ins Netz rückeinspeisen zu können. Maßgeblich für die Standortwahl des Plangebiets ist die unmittelbare Nachbarschaft zum „Umspannwerk Vöhringen“. 

Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, muss dieser hierfür geändert werden. In Zukunft ist die Darstellung als Sondergebietsfläche vorgesehen. 
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Flurstück 1192/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 1192/1 und 1166 der Gemarkung Vöhringen und hat eine Flächengröße von rund 1,72 ha (siehe Lageplan). 
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit identischem Geltungsbereich. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet für Großbatteriespeicher einschließlich notwendiger technischer Anlagen zu schaffen. 

Am 30.10.2025 hat der Stadtrat der Stadt Vöhringen einstimmig die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für das Gebiet „Großbatteriespeicher Vöhringen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und diese gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Des Weiteren wurde das Ingenieurbüro LARS Consult mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen beauftragt. 

Mit dieser Entscheidung leistet die Stadt Vöhringen einen wesentlichen Beitrag zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur gerade im Hinblick auf erneuerbare Energien, was im besonderen öffentlichen Interesse liegt.