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Stadt Vöhringen

FÖRDERANTRAG INFRASTRUKTUR FÜR DEN GEFÖRDERTEN GLASFASERAUSBAU

städtische Mitteilungen

Stadtrat beschließt Einreichung

Mit Stadtratsbeschluss vom 15.01.2026 wurde die Durchführung eines Markterhebungsverfahrens für einen möglichen geförderten Glasfaserausbau vergeben. Auf Grundlage des Angebots vom 25.11.2025 wurde die Breitbandberatung Bayern am 29.04.2026 mit der Durchführung des Verfahrens nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0), Förderaufruf 2026, für die Stadt Vöhringen beauftragt. 

Im Rahmen des Verfahrens wurde zunächst eine Bestandsaufnahme sowie anschließend eine Markterkundung durchgeführt. Bei der Bestandsaufnahme wurden neben den bereits in den Datenbanken von Bund und Freistaat erfassten Adressen weitere relevante Adressen in Abstimmung mit dem Bürgermeister und der Verwaltung aufgenommen. 

Die anschließende Markterkundung ist ein vorgeschriebener Verfahrensschritt im Rahmen der Gigabit-RL 2.0. Hierbei wurden die in der Stadt tätigen Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, Angaben zur bestehenden Versorgungssituation sowie zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben zu machen. Auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen wurde festgestellt, welche Adressen weiterhin förderfähig sind und somit im Verfahren verbleiben können. 

Nach Auswertung der Ergebnisse sind aktuell 876 Adressen förderfähig. Für die Ermittlung des vorläufigen Förderantrags wird entsprechend der Empfehlung der Breitbandberatung Bayern aus dem Jahr 2025 mit durchschnittlichen Ausbaukosten von 6.000,-- € je Adresse (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) gerechnet. Hieraus ergibt sich ein vorläufiger Förderbedarf in Höhe von 5.256.000.--€. 

Der Stadtrat hat am 22.07.2026 die Weiterführung des Förderverfahrens und die Einreichung eines vorläufigen Förderantrags bis spätestens 15. September 2026 beschlossen. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und die Breitbandberatung Bayern GmbH mit der fachlichen Begleitung zu beauftragen. Über die Bewilligung des Förderantrags wird voraussichtlich im November oder Dezember 2026 entschieden. Die Kosten für die Beratungsleistungen werden auf Grundlage des bestehenden Förderbescheids des Bundes vollständig erstattet.