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ALTE POLIERE VÖHRINGEN

städtische Mitteilungen

Grundsatzbeschluss zur Erschließung der Hinterlieger-Grundstücke

Der Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße (2. Änderung) der Stadt Vöhringen“ sieht die Erschließung der Alten Poliere planerisch vor. Dieser ist seit 07.04.1994 rechtskräftig. Die konkrete Umsetzung der Straßenplanung und der Erschließung der möglichen Grundstücksneuordnungen westlich des Mühlbachs über die Bahnhofstraße sollte im Nachgang mit den Eigentümern im Detail abgestimmt werden. 

Die Grundstücke mit den Flurnummern 185/3, 185/4, 185/10 und 186 verfügen gegenwärtig über keine rechtlich gesicherte Anbindung an die Bahnhofstraße, lediglich über eine Zufahrt, die über das Privatgrundstück 185/5 führt. 

Auch die kürzlich im Stadtrat vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Alten Poliere weist deutlich darauf hin, dass die Hinterlieger-Grundstücke (Flurnummern 185/3, 185/4, 185/10 und 186) ein attraktives innerstädtisches Potenzial für Wohnraum darstellen und diese zur künftigen Nutzung eine geregelte Erschließung zur Bahnhofstraße benötigen. In diesem Zuge wäre auch die Wasser- und Kanalleitung sowie die komplette Infrastruktur auf den aktuellen Stand zu bringen. 

Mittlerweile haben mehrere Eigentümer der Stadt mitgeteilt, dass sie an einer öffentlich-rechtlichen Erschließung zur Bahnhofstraße interessiert sind. Auch der Eigentümer des Hauses Flurnummer 184/1 (Bahnhofstraße 15a) könnte mit angeschlossen werden. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen folgte dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15.01.2026 und fasste am 29.01.2026 einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Erschließung der Hinterlieger-Grundstücke. Er beauftragte die Verwaltung damit, die erforderlichen Planungen aufzunehmen.