Leistung Detail
Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)