WEGFALL DER KINDERREISEPÄSSE AB 01.01.2024

Änderung der gesetzlichen Grundlage
Warum gibt es ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden, auch eine Aktualisierung oder Verlängerung ist nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben jedoch weiterhin gültig.
Welche Alternativen gibt es in Zukunft?
Auch Kinder benötigen fortan für Reisen ins Ausland einen
►Personalausweis (22,80 €)
oder
►Reisepass (37,50 €)
Die Gültigkeit dieser Ausweisdokumente beträgt grundsätzlich 6 Jahre. Sollte sich allerdings das Aussehen Ihres Kindes stark verändern, sodass eine eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich ist, denken Sie bitte in diesem Fall rechtzeitig daran, ein neues Dokument zu beantragen.
Welches Ausweisdokument Sie für Ihr Reiseziel benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts nachlesen.
►www.auswaertiges-amt.de
Die Ausweispflicht innerhalb Deutschlands gilt weiterhin erst ab 16 Jahren für deutsche Staatsangehörige.
Was wird für die Beantragung benötigt?
►Altes Ausweisdokument oder, bei erstmaliger Ausstellung, eine Geburtsurkunde
►Aktuelles biometrisches Lichtbild
►Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter
►Anwesenheit Kind
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Personalausweis: ca. 2 bis 3 Wochen
Reisepass: ca. 4 bis 5 Wochen
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden.
►Tel.Nr.: 07306/9622-0
►E-Mail: buergerbuero@voehringen.de