Sprungziele

WIELAND-WERKE AG - STÖRFALLVERORDNUNG

  • andere Behörden und Einrichtungen

Information der Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung

Information der Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung


1. Wer informiert:

Werkleitung der Wieland-Werke AG, Wielandstraße 26, 89269 Vöhringen


2. Warum wir informieren

Gemäß Störfallverordnung sind Unternehmen, die Anlagen betreiben, von denen besondere Gefahren ausgehen können, zur Information der Bürger verpflichtet. Als Störfall wird ein Ereignis bezeichnet, wodurch Menschen oder die Umwelt ernsthaft gefährdet werden können. Unter die Störfallverordnung fallen in Deutschland mehrere tausend Betriebe.
Die Wieland-Werke AG betreibt im Werk Vöhringen Anlagen zum Gießen, Walzen und Ziehen von Metallen mit verschiedenen zugehörigen Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen, in denen gefährliche Stoffe im Sinne der Störfall-Verordnung vorhanden sind bzw. vorhanden sein können. Die vorhandenen Einrichtungen des Werkes sind dabei in mehrere unterschiedliche genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutz­gesetz untergliedert. Die Mengen der im Werk vorhandenen gefährlichen Stoffe sind über das komplette weitläufige Werksgelände verteilt. Diese überschreiten zwar einzeln betrachtet nicht die im Anhang I der Störfall-Verordnung angegebenen Mengenschwellen, aufgrund Summationsregeln gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung wird jedoch für den kompletten Betriebsbereich die Mengenschwelle für Spalte 5 obere Klasse überschritten, womit die Pflichten der oberen Klasse zu erfüllen sind.


3. Grundsätze zur Begrenzung der Gefahren von Störfällen

Um heute und auch zukünftig den Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Wieland-Werke AG ein integriertes Managementsystem aufgebaut, in dem auch das Umweltmanagementsystem sowie das Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit enthalten sind.
Als Ziele und Grundsätze zur Begrenzung der Gefahren von Störfällen ist in den Managementsystemen die Bewahrung aller Mitarbeiter vor Gefahren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Verbindung mit der Berufsarbeit sowie die Absicherung von Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen genannt.
Weiterhin ist es Ziel des Unternehmens, dass die Forderungen der Behörden, der Anwohner, der Kunden, der Mitarbeiter und des Marktes insbesondere in Bezug auf Belange der Sicherheit erfüllt werden. Alle diese Ziele sind in der Unternehmenspolitik der Wieland-Werke AG verankert.


4. Was wir für die Sicherheit unserer Anlagen tun

Wir planen, bauen und betreiben Anlagen, die der Genehmigung und Überwachung durch Behörden unterliegen.
In der dauerhaften Erhaltung eines hohen umwelt- und sicherheitstechnischen Standards sehen wir eine besondere Aufgabe für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter.
Unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften arbeiten wir mit Gasen, flüssigen und festen Stoffen, die zum Teil brennbar, entzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend oder umweltgefährlich sind.
Der bestimmungsgemäße Betrieb wird durch moderne Steuer- und Regeleinheiten gewährleistet. Die Bedienung erfolgt durch geschultes Personal. Überwachungs- und Kontrollsysteme stellen sicher, dass betriebliche Störungen rechtzeitig erkannt werden und gegengesteuert wird. Damit ist ein hohes Maß an Sicherheit für unsere Mitarbeiter, die Nachbarschaft und auch für die Umwelt gewährleistet.

Zusätzlich zu unseren technischen Sicherheitssystemen haben wir im Werk Vöhringen eine durch die Regierung von Schwaben anerkannte Werkfeuerwehr, mit gut ausgebildeten hauptamtlichen Feuerwehrleuten, für den evtl. Ernstfall. Diese entsprechen bezüglich Ausbildung und Ausrüstung den Berufsfeuerwehren und sind speziell an die Sicherheitsbedürfnisse des Standortes angepasst.


5. Was tun, wenn doch etwas passiert

Störungen, Unfälle oder Transportschäden, die zu Belästigungen oder Gefährdungen außerhalb unserer Werke führen, lassen sich nie völlig ausschließen – auch wenn die möglichen Störfallszenarien, zum jetzigen Zeitpunkt, keine Auswirkungen außerhalb des Werksgeländes erkennen lassen.
Sollte es trotz der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen einmal einen größeren Brand, eine Explosion oder einen größeren Stoffaustritt geben, bei denen eine Gefahr für die Nachbarschaft auftreten könnte, werden die bestehenden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft gesetzt.
Sie sind mit den zuständigen Behörden und Feuerwehren abgestimmt. Mit diesen Stellen stehen wir im Notfall ständig in Kontakt.
Bei einem Störfall sorgen die Behörden durch Lautsprecherdurchsagen und Radiomitteilungen für die Warnung der Nachbarschaft und leiten die erforderlichen Hilfeleistungen ein, um die Auswirkung zu begrenzen.


6. Störfallrelevante Stoffe im Werk Vöhringen

(siehe beigefügte Tabelle)


7. Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen bzw. zur Begrenzung ihrer Folgen

7.1. Werkssicherung, Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter

Maßnahmen zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter sind getroffen durch:

  • Werkszaun mit Zutrittskontrolle an allen Eingängen
  • Videoüberwachung der Werksgrenzen
  • Zusätzliche Einzäunung des Flüssiggaslagergeländes
  • Beleuchtung großer Flächen der Anlage
  • ständiger Betrieb des Werkes mit durchgängiger Anwesenheit von Personal und Durchführung regelmäßiger Rundgänge
  • Gaswarn- und Brandmeldeanlage im Bereich des Flüssiggaslagers mit Durchschaltung zur ständig besetzten Stelle
  • Maßnahmen zur Cybersicherheit gegen Eingriffe durch Unbefugte

Durch all diese Maßnahmen wird die Sicherheit gegen Sabotage durch Unbefugte verbessert und ein Beitrag zur Störfallvorsorge geleistet.

7.2. Alarm- und Gefahrenabwehrplanung

Durch das vor Ort anwesende Betriebspersonal können im Fall von Störungen schnell Gegenmaßnahmen und eine Alarmierung von Einsatzkräften zur frühzeitigen Brandbekämpfung eingeleitet werden.
Die Alarm- und Gefahrenabwehrplanung für das Werk Vöhringen erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Die Ausweisung von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen ist gegeben.
Die Durchführung von Notfallschutzübungen erfolgt regelmäßig in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich für Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Neu-Ulm.
Als Störfallbeauftragter ist eine Person für das Werk Vöhringen namentlich benannt und dem Landratsamt Neu-Ulm als zuständiger Behörde bekannt gegeben.
Durch ein vorhandenes Umweltmeldesystem wird geregelt, dass kompetente Personen als Ansprechpartner bei Gefahrensituationen sowie zur Beratung von Einsatzkräften (z.B. über Rufbereitschaft) zur Verfügung stehen.

7.3. Werkfeuerwehr, Mittel zur Brandbekämpfung

Für die Brandbekämpfung steht im Werk Vöhringen eine behördlich anerkannte Werkfeuerwehr zur Verfügung. Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden Vöhringen, Illertissen, Senden, Weißenhorn, Altenstadt, Neu-Ulm, Au, Bellenberg und Illerrieden werden im Bedarfsfall über die Integrierte Leitstelle Donau-Iller (Krumbach) angefordert.
Detaillierte Angaben über deren Befehlsstelle, Ausrüstung, Einsatzleitung, Anfahrwege, Löschziele etc. sind dem Feuerwehreinsatzplan für das Werk Vöhringen zu entnehmen.
Die betriebliche Alarmzentrale ist beim Pförtner am Tor 1. Teilweise erfolgt die Alarmierung automatisch über ein Alarmierungssystem ebenfalls an der Pforte Tor 1.
Die vorhandenen Hydranten, Wasseranschlüsse, Saugschächte, Saugrohre und Steigleitern auf dem Gelände der Wieland-Werke AG für die Entnahme von Löschwasser sind im Feuerwehreinsatzplan eingezeichnet. In diesem Feuerwehreinsatzplan sind auch die Flucht-, Rettungs- und Angriffswege gekennzeichnet.
Die Löschwasserversorgung ist aus dem öffentlichen Wassernetz, aus dem Grundwasser (Werksnetz) und uneingeschränkt aus dem Werkskanal möglich. Zusätzlich stehen für die Brandbekämpfung von kleinen Entstehungsbränden weitere trag- bzw. fahrbare Löschgeräte zur Verfügung.
Zur Löschwasserrückhaltung besteht im Werk Vöhringen eine flächendeckende Konzeption.

7.4. Überwachungsplan/Information

Alle oben beschriebenen Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen, unsere Sicherheitsgrundsätze sowie die detaillierte Beschreibung der betroffenen Anlagen wurden in einem Sicherheitsbericht nach den Vorgaben der Störfallverordnung zusammengefasst. Dieser wurde den zuständigen Behörden ordnungsgemäß vorgelegt.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat für den Betriebsbereich Werk Vöhringen einen Überwachungsplan erstellt. Die letzte Vor-Ort-Inspektion fand statt am 19.07.2022.
Für weitere Informationen bzgl. Überwachung können Sie sich an die zuständige Behörde (Landratsamt Neu-Ulm) wenden.
Falls Sie weitere Informationen zum Werk Vöhringen und den hier betriebenen Anlagen sowie zum Sicherheitskonzept benötigen, wenden Sie sich bitte an den Störfallbeauftragten des Unternehmens:
Herrn Oswald Abler
Tel.Nr.: 0731 / 944 – 3005
E-Mail: oswald.abler@wieland.com

 

Tabelle zu "6. Störfallrelevante Stoffe im Werk Vöhringen"
Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.