Stadträte und Fraktionen
Der Stadtrat ist die von den Bürgern gewählte Vertretung. Er entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit und überwacht die Stadtverwaltung sowie die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat zählt 25 Mitglieder. Er besteht aus dem Ersten Bürgermeister und 24 weiteren Gemeinderatsmitgliedern. Die Gemeinderatsmitglieder sind in ehrenamtlicher Eigenschaft auf die Dauer von sechs Jahren berufen.