Bauanträge – Allgemeines
Information für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich mit dem Gedanken, in absehbarer Zeit ein Bauvorhaben zu verwirklichen, beschäftigen.
In vielen Fällen ist für die Realisierung von baulichen Vorhaben ein förmliches Verfahren, sei es ein Baugenehmigungs- oder ein Freistellungsverfahren notwendig.
Zu der Frage, ob und ggf. welches Verfahren für ihr individuelles Vorhaben in Frage kommt bzw. erforderlich ist, können Sie sich gerne an unsere Bauverwaltung wenden, um dort erste Informationen zu erhalten.
Abschließende Auskünfte erteilt das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Genehmigungsbehörde.
Sollte Ihr Vorhaben ein förmliches Verfahren notwendig machen, z.B. beim Neubau oder einer Erweiterung eines Hauses, beim Anbau eines Wintergartens oder Balkons, beim Einbau von Dachgauben und oft auch beim Neubau einer Garage oder eines Carports, sind Bauunterlagen über die Stadt Vöhringen beim Landratsamt Neu-Ulm einzureichen.
Diese Unterlagen, die regelmäßig Bauzeichnungen, Lagepläne, die vorgesehenen Formulare enthalten müssen, sollten aussagekräftig und nachvollziehbar sein.
Sie können sich diese Formulare unter folgenden Link herunterladen:
www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Meist sind hier fachkundige Personen wie Architekten, Bauingenieure usw. mit einzubinden, die eine sogenannte „Bauvorlagenberechtigung” haben.
Diese fachkundigen Personen helfen Ihnen weiter bei der Erstellung von genehmigungsfähigen Unterlagen incl. der erforderlichen Formulare.
Die baurechtlichen Verfahren unterliegen einer gewissenhaften Prüfung ggf. von mehreren Stellen. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen zu achten.
Ein weiterer Aspekt, ein zeitlich möglichst gestrafftes Verfahren zu gewährleisten, ist oft auch der Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei unserer Stadtverwaltung.
Unser Bau- und Umweltausschusses, der diese Unterlagen bzw. Anträge bewerten muss, tagt einmal im Monat. Deshalb empfiehlt es sich, Bauanträge und ähnliche baurechtliche Verfahrensanträge mindestens eine Woche vor dieser monatlichen Sitzung im Bauamt abzugeben. (Die jeweiligen Sitzungstermine können Sie im Rats-Informations-System – RIS – erfahren.)
So kann gewährleistet werden, dass die notwendigen Vorprüfungen und die erforderlichen Stellungnahmen, die auch innerhalb unseres Hauses abzugeben sind, noch in die Sitzung mit einfließen und so Ihr Vorhaben zügig behandelt werden kann.
Bitte reichen Sie deshalb – auch in Ihrem Interesse – Ihre Anträge möglichst frühzeitig vor den jeweiligen Sitzungsterminen ein.
Ihr Stadtbauamt