Öffnungszeiten und Zugangsregelungen städtischer Einrichtungen
Terminvereinbarung im Rathaus Vöhringen erforderlich (bis zunächst 31. Januar 2021)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.01.2021 beschlossen, den seit Mitte Dezember 2020 geltenden Lockdown in Bayern zunächst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Dies hat nach wie vor auch unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb und die Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen.
Bis weiterhin 31. Januar 2021
► sind aktuell sämtliche SCHULEN UND KINDERTAGES-EINRICHTUNGEN
im gesamten Stadtgebiet geschlossen. Eine Notbetreuung ist sichergestellt.
Ebenfalls bis weiterhin 31. Januar 2021
►ist der Zugang zum RATHAUS VÖHRINGEN beschränkt,
d.h. mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Bearbeitung von Bürgeranliegen erfolgt unter/per:
►Tel. Nr. 07306/9622-0
► E-Mail stadtverwaltung@voehringen.de
Für absolut dringende, unaufschiebbare Angelegenheiten besteht die Möglichkeit
gegebenenfalls terminliche Absprachen zu treffen.
Weiterhin bis zunächst 31. Januar 2021
►ebenfalls geschlossen sind alle STÄDTISCHEN HALLEN, für Vereinsnutzungen.
Bis auf Weiteres
►geschlossen ist auch die STADTBÜCHEREI VÖHRINGEN.
Aktuelle Informationen können über Aushänge am Rathaus und der Stadtbücherei
sowie auf der Internetseite der Bücherei abgerufen werden.
►www.stadtbuecherei.voehringen.de
Die Onleihe digitaler Medien ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
eBooks, ePaper, eAudio, eLearning über Digitale Bibliothek Südbayern
►www.leo-sued.de
Keine generellen Zugangsbeschränkungen gelten für
►die KOMPOSTIERANLAGE „BIRKACH“ und den RECYCLINGHOF.
Auf dem gesamten Gelände ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes
sowie das Einhalten der geltenden Abstandsvorschriften vorgeschrieben.
WINTERÖFFNUNGSZEITEN bis 14. März 2021
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag 09:00 - 15:00 Uhr