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Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 13 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und §§ 12 ff. der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 ermittelt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von…
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