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Die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B wurden zuletzt im Jahr 2025 auf 425 v.H. (Grundsteuer A) und 300 v.H. (Grundsteuer B) festgesetzt. Für das Kalenderjahr 2026 ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat, weiterhin keine Änderung vorgesehen, so dass in diesem Fall auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteueräquivalenzbetrag; Grundsteuermessbetrag) sich…
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