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STADTRAT ENTLASTET VERWALTUNG

städtische Mitteilungen

Förmliche Genehmigung der Jahresrechnungen 2024

Für einen Laien liest es sich kurz und knapp: Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wird im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft und gemäß §§ 102 und 193 der Bayerischen Gemeindeordnung beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung und erteilt die Entlastung. 

Am Ende eines Wirtschaftsjahres wird auch der städtische Kämmerer überprüft, ob alle Vorgaben eingehalten wurden. Dies erfolgt durch ein extra dafür eingerichtetes Gremium des Stadtrates Vöhringen: dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss (RPA). 
Die ausführlichen Jahresberichte wurden, durch den RPA vorgeprüft und für „gut“ befunden, wie nicht anders zu erwarten, problemlos zur Kenntnis genommen und die Verwaltung erhielt demgemäß auch die nötige Entlastung. 


Das Wichtigste in Kürze 

Jahresrechnung 2024 
►Gesamthaushalt: 54.651.746,82 € 
►Verwaltungshaushalt: 44.107.806,39 € 
►Vermögenshaushalt: 10.543.940,43 € 
►Gewerbesteuereinnahmen: 14.907.951,63 € 
►Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt: 2.941.247,64 €
►Allgemeine Rücklage: 5.300.146,78 € 
►keine neue Kreditaufnahme erfolgt = Senkung der Verschuldung durch Tilgungsleistungen 
►Pro-Kopf-Verschuldung: 369,63 €