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STADT VÖHRINGEN - BEKANNTMACHUNG

städtische Mitteilungen

Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Vergabe von zwei Wohnbaugrundstücken für die Bebauung mit je einem Kettenhaus

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 30. Oktober 2025 beschlossen, die beiden städtischen Wohnbaugrundstücke Flur-Nrn. 480/26 und 480/27 jeweils der Gemarkung Vöhringen nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“‘“ auszuschreiben. 

Die mit Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2022 erlassenen Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind, gelten fort: 
„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““. 

Abweichend davon sind die Einkommensverhältnisse im Jahr 2023 maßgeblich. 

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieser Veröffentlichung. 

Der Lageplan mit den gegenständlichen Grundstücken ist ebenfalls Bestandteil dieser Veröffentlichung. 

Interessenten für die gegenständlichen Wohnbaugrundstücke können sich bis einschließlich 
Montag, 08.12.2025 
in die Interessentenliste eintragen lassen. 
Danach wird diese Liste geschlossen und das Vergabeverfahren fortgesetzt. 

In die Interessentenliste kann sich jedermann per Brief (Stadt Vöhringen, Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen), per email (bauamt@voehringen.de), telefonisch (Tel. 07306/9622-401) sowie persönlich eintragen lassen. 

Vöhringen, den 31.10.2025 

Michael Neher 
Bürgermeister


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Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ 
 

I. Vorbemerkungen 

Die Stadt Vöhringen verfolgt mit dem Erlass der „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ das Ziel, der in Vöhringen verwurzelten Bevölkerung und dabei insbesondere den jungen Familien die Chance zu geben, sich Eigentum in Form eines Einfamilienhauses in ihrem Heimatort zu schaffen. 
Die Stadt Vöhringen will dabei mit den Vergaberichtlinien helfen, dass junge Familien mit Bauwunsch in Vöhringen bleiben können und nicht zum Wegzug gezwungen werden. 
Daneben steht die Stadt Vöhringen aber auch insbesondere dem Zuzug von jungen Familien offen gegenüber. 

Die Stadt Vöhringen strebt eine vergünstigte Veräußerung ihrer Baugrundstücke nicht an. 

Um ungeachtet dessen auch dem Europäischen Recht mit den garantierten Grundfreiheiten und hier insbesondere der Niederlassungsfreiheit gerecht zu werden, wird darauf geachtet, ein Übergewicht der ortsbezogenen Kriterien gegenüber den sozialen Kriterien zu vermeiden. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt die Vergabe der im Bereich „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen Wohnbaugrundstücke sowie eines im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ gelegenen Baugrundstückes nach der Bekanntmachung der Vergaberichtlinien und aufgrund noch durchzuführender Erschließungsarbeiten je nach Baufortschritt, jedoch in der ersten Jahreshälfte 2023 (Anmerkung: neu = erste Jahreshälfte 2025). 

Maßgeblich für die Zuteilungsentscheidung sind die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücksinteressenten an dem Tag, an dem die Stadt Vöhringen an die auf der Vormerkliste für Wohnbaugrundstücke geführten Bewerber den „Fragebogen und Bestätigung für zusätzliche Angaben für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die Stadt Vöhringen für die städtischen Wohnbaugrundstücke im Bereich „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ sowie „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Sperberweg I““ versendet (= „Stichtag“). 

Die zu vergebenden Wohnbaugrundstücke ergeben sich aus der mit Erläuterungen versehenen Planzeichnung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (siehe Anlage 1) sowie aus einem Lageplan zum „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ (siehe Anlage 1a). 

Bei der Stadt Vöhringen wird seit Jahren eine ständig fortgeschriebene Liste mit Interessenten für ein städtisches Wohnbaugrundstück geführt, in welche sich Grundstücksinteressenten bislang ohne Vorbedingungen eintragen lassen können. 
Die Vormerkliste für städtische Wohnbaugrundstücke wird einen Monat nach der amtlichen Bekanntmachung der Entscheidung des Stadtrates der Stadt Vöhringen über die Vergabekriterien und die Veröffentlichung derselben geschlossen (= Ende der Bewerbungsfrist). 
Eine (neue) Bauplatzinteressentenliste soll nicht mehr eröffnet werden. Vielmehr soll künftig durch eine amtliche Bekanntmachung auf absehbar zu vergebende städtische Wohnbaugrundstücke hingewiesen werden und erst dann anschließend Grundstücksbewerbungen entgegengenommen werden. 

Grundstücksinteressenten bzw. Antragsteller können nur volljährige natürliche Personen sein, welche auf dem Baugrundstück ein selbstgenutztes Eigenheim errichten wollen. 

Die Grundstücksinteressenten bzw. Antragsteller haben den „Fragebogen und Bestätigung für zusätzliche Angaben für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die Stadt Vöhringen für die städtischen Wohnbaugrundstücke im Bereich „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ sowie „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Sperberweg I““ zur Ermittlung der persönlichen Punktezahl nach Zuleitung des Fragebogens durch die Stadtverwaltung innerhalb eines Monats auszufüllen und diesen im Original an die Stadtverwaltung zurückzugeben. 
Andernfalls kann grundsätzlich keine Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgen. 
Zu diesem Zeitpunkt soll bereits die Finanzierung von Grunderwerb und Hausbau geklärt sein. 

Zur Prüfung des nachfolgenden Punktekatalogs (siehe II.) ist jeweils auf die Person des Antragstellers sowie auf den weiteren Antragsteller (insbesondere Ehepartner bzw. Lebenspartner) abzustellen. 
Miteigentumsanteile können nur durch antragstellende Personen erworben werden. 

Die tatsächliche Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt durch die Stadtverwaltung im Rahmen einer Bewertung der einzelnen Baugrundstücksbewerbungen anhand der vom Stadtrat beschlossenen „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ samt Erstellung einer Punkterangliste. 
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. 
Dies bedeutet, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mit der höheren Punktezahl sich vor dem Antragsteller/der Antragstellerin mit der niedrigeren Punktezahl ein Baugrundstück aussuchen darf. 
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. 


II. Punktekatalog – Reihenfolge – Rangliste 

Die Ermittlung der Reihenfolge der Grundstücksinteressenten bei der Auswahl der Wohnbaugrundstücke erfolgt über das nachstehende Punktesystem. Dies bedeutet, siehe auch I., dass der Antragsteller/die Antragstellerin mit der höheren Punktezahl sich vor dem Antragsteller/der Antragstellerin mit der niedrigeren Punktezahl ein Baugrundstück aussuchen darf. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. 

Die sich aus dem Fragebogen ergebende Punktezahl ist grundsätzlich maßgeblich für die Erstellung der Punkterangliste. 


Punktekatalog:   (Zeitpunkt jeweils bezogen auf den „Stichtag“)

1. ortsbezogene Kriterien 

1.1 ortsansässig ist, wer am „Stichtag“ seit mindestens 24 Monaten ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Vöhringen oder einem Stadtteil hat oder dessen Eltern, Elternteil oder Geschwister dort ihren Hauptwohnsitz haben 
(maximal 25 Punkte/Bewerbung) 25 Punkte 

1.2 Arbeitsstelle des Antragstellers/der Antragstellerin und/oder Ehegatte/Partner/weiterer Antragsteller am „Stichtag“ in Vöhringen oder einem Stadtteil 
(maximal 1 Arbeitsstelle) 8 Punkte 

1.3 Ehrenamtliche Tätigkeit in örtlichen Vereinen oder Institutionen (gemeinnützig i. S. v. § 52 Abgabenordnung), die ihren Sitz in Vöhringen haben, in einer herausragenden oder arbeitsintensiven Funktion am „Stichtag“ seit mindestens 2 Jahren, konkret: 

1.3.1 Vorstandstätigkeit (gewähltes Mitglied im Vorstand eines Vereins, Stadtrat, Kirchengremium) 
1.3.2 aktiver Dienst in Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanitätsdienst, Wasserwacht, THW) 
1.3.3 Übungsleitertätigkeit (mindestens 2 Jahre Tätigkeit von mindestens 20 Stunden im Jahr) 
(maximal 2 Ehrenämter je Bewerbung, 10 Punkte) je 5 Punkte 

Maximal erreichbare Punktezahl bei den ortsbezogenen Kriterien: 43 Punkte 

2. Soziale Kriterien 

2.1 Familiäre Situation 

2.1.1 Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft / Alleinerziehend / mit Partner erziehend am „Stichtag“ 
3 Punkte 

2.1.2 Je Kind, welches am „Stichtag“ im Haushalt wohnt (Nachweis Kindergeldbezug) und ungeborene Kinder (Nachweis Mutterpass zum „Stichtag“ 
(maximal 4 Kinder anrechenbar, 16 Punkte) je 4 Punkte 

2.2 Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder eines zum Hausstand gehörenden Familienmitglieds am „Stichtag“ (durch Bescheinigung der Pflegeversicherung nachzuweisen) 
Behinderungsgrad über 50 % oder Pflegegrad 1, 2 oder 3 
4 Punkte 
Behinderungsgrad über 80 % oder Pflegegrad 4 oder 5 
7 Punkte 
(maximal 7 Punkte je Bewerbung) 

2.3 Einkommensverhältnisse 

2.3.1 Zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden maximal  60.000,-- € im Jahr 2021 (Anmerkung: neu = 2023) bzw. bei Verheirateten/eingetragener Lebenspartnerschaft/weiterer Antragsteller maximal 75.000,-- €; für jedes Kind, welches am „Stichtag“ im Haushalt wohnt sowie ungeborene Kinder (siehe Ziffer 2.1.2) erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 7.000,-- € (bitte insbesondere Einkommensteuerbescheid zur Prüfung vorlegen; sofern ein Einkommensnachweis nicht erbracht wird, kann bei Ziffer 2.3.1 eine Punktevergabe nicht geprüft werden und somit keine Punktevergabe erfolgen) 
4 Punkte 

2.3.2 Zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden maximal  70.000,-- € im Jahr 2021 (Anmerkung: neu = 2023) bzw. bei Verheirateten/eingetragener Lebenspartnerschaft/weiterer Antragsteller maximal 85.000,-- €; für jedes Kind, welches am „Stichtag“ im Haushalt wohnt sowie ungeborene Kinder (siehe Ziffer 2.1.2) erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 7.000,-- € (bitte insbesondere Einkommensteuerbescheid zur Prüfungvorlegen; sofern ein Einkommensnachweis nicht erbracht wird, kann bei Ziffer 2.3.2 eine Punktevergabe nicht geprüft werden und somit keine Punktevergabe erfolgen) 
2 Punkte 

2.4 Immobilieneigentum 

2.4.1 Weder der Antragsteller/die Antragstellerin noch ein zum Hausstand gehörendes Familienmitglied/weiterer Antragsteller verfügt am „Stichtag“ über einen Bauplatz oder Wohneigentum. 
14 Punkte 

2.4.2 Ein bestehendes Wohneigentum genügt am „Stichtag“ nachweislich objektiven Ansprüchen nicht (z. B. 3-Zimmer-Wohnung bei mindestens 2 Kindern, mangelnde Eignung für vorliegende Behinderung) 
7 Punkte 

Maximal erreichbare Punktezahl bei den Sozialkriterien: 44 Punkte 


III. Verkaufsbedingungen 

Der Inhalt des Kaufvertrages richtet sich grundsätzlich nach den üblichen Verträgen der Stadt Vöhringen über die Veräußerung von Wohnbaugrundstücken. Die Stadt Vöhringen behält sich vor, die Verträge an eine neue Sachlage, neue Erkenntnisse oder eine veränderte Rechtsprechung anzupassen. 
Maßgeblich ist der im jeweiligen Einzelfall abgeschlossene notarielle Vertrag. 

Die Verträge werden insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen enthalten: 

a) Bauverpflichtung 
Der Käufer hat sich gegenüber der Stadt Vöhringen zu verpflichten, das Vertragsgrundstück innerhalb von 3 Jahren nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ bzw. des „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ zu bebauen. 

b) Eigennutzungsverpflichtung 
Der Käufer hat das Vertragsgrundstück auf die Dauer von 10 Jahren (Bindungsfrist) nach Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen. Eine Vermietung ist während dieser Zeit nur für eine eventuell im Haus vorhandene weitere Wohnung (Einliegerwohnung), im Übrigen nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Vöhringen zulässig. 

c) Wiederkaufsrecht 
Die Stadt Vöhringen ist berechtigt, den Vertragsbesitz samt den hierauf von dem Käufer gegebenenfalls bereits errichteten Gebäuden auf die Dauer von 10 Jahren (Bindefrist), gerechnet vom Tag der Beurkundung an, zurück zu erwerben, wenn 
- der Grundbesitz durch den Käufer an andere Personen als den Ehegatten und diesen gleichgestellten Personen oder Kinder veräußert werden soll, 
- entgegen Buchstabe b) der Grundbesitz vom Käufer oder dem Ehegatten und diesen gleichgestellten Personen nicht ständig mit Lebensmittelpunkt bewohnt oder nicht für Wohnzwecke genutzt wird, 
- der Käufer vor Vertragsschluss der Stadt Vöhringen gegenüber unrichtige Angaben, insbesondere vor dem Hintergrund des zu beachtenden „Stichtages“, gemacht hat, die mitentscheidend für den Vertragsabschluss waren, 
- Tatsachen verschwiegen hat, insbesondere vor dem Hintergrund des zu beachtenden „Stichtages“, bei deren Kenntnis durch die Stadt Vöhringen das Vertragsgrundstück nicht an ihn verkauft worden wäre oder 
- der Käufer gegen die Bauverpflichtung gemäß Buchstabe a) verstößt. 

Das Wiederkaufsrecht ist im Grundbuch an nächst offener Rangstelle einzutragen. Die Stadt Vöhringen wird mit ihrem Recht hinter solche Grundpfandrechte zurücktreten, die dem Erwerb und der Bebauung des Grundstücks dienen und sich im Rahmen einer üblichen Finanzierung halten. 

d) Annahme des Baugrundstücks 
Das im Rahmen der notariell begleiteten Vergabeveranstaltung zugeteilte Grundstück verbleibt nach Zuteilung vier Wochen reserviert. 
Macht der Berechtigte innerhalb dieser Frist vom Angebot nicht Gebrauch und wird nicht danach binnen sechs Wochen der notarielle Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, so scheidet er aus dem Vergabeverfahren endgültig aus. 
Jeder Grundstücksinteressent kann vor, während und nach Abschluss des Vergabeverfahrens seine Bewerbung zurückziehen. 
Mit der Annahme des Baugrundstücks erkennt der Erwerber die diesem Erwerb zugrunde liegenden „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ in allen Teilen verbindlich an. 


IV. Schlussbestimmungen 

a) Verfahren 
Das Stadtbauamt wird mit der Vergabe von Baugrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ und eines verbliebenen Grundstückes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ nach diesen Vergaberichtlinien beauftragt. 

b) Rechtsausschluss 
Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Grundstücks besteht nicht. 

c) Inkrafttreten 
Diese Vergaberichtlinien wurden vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 beschlossen. Sie sind für die Vergabe von städtischen Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ anzuwenden. 
Zusätzlich ist ein verbliebenes Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ ebenfalls nach diesen Kriterien zu vergeben. 

d) Datenschutz 
Den Grundstücksinteressenten ist mit dem Fragebogen zur Einholung von Daten im Zusammenhang mit deren Bewerbung um ein städtisches Baugrundstück eine Erklärung zum Datenschutz bezüglich der Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung und Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken zuzuleiten (Anlage 2). 


Vöhringen, 31.10.2025 

Michael Neher 
Bürgermeister