RÄUM- UND STREUPFLICHT
zur Winterzeit 2025/2026
Zur gegenwärtigen Winterzeit weist die Stadtverwaltung Vöhringen erneut auf die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebende allgemeine Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer hin. Es wird um zuverlässige Beachtung gebeten.
Wie und wann? 
Geräumt und gestreut werden müssen nach der Verordnung der Stadt Vöhringen die befestigten Gehsteige und, falls keine Gehsteige vorhanden sind, die Gehbahnen am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1 m, werktags von 07:00 - 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 - 20:00 Uhr durch die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger).
Die Intensität der Räum- und Streupflicht richtet sich nach den örtlichen und tatsächlichen Witterungsverhältnissen. Bei anhaltendem Schneefall bzw. gefrierendem Regen muss unter Umständen mehrmals täglich gestreut und geräumt werden. 
Soweit wie möglich und vermeidbar, wird gebeten, nicht mit Salz oder anderen ätzenden Stoffen zu streuen, sondern Sand, Splitt oder andere umweltfreundliche Streumittel zu verwenden. 
Keine Befreiung möglich 
Eine Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. 
Überträgt der streupflichtige Eigentümer diese Räum- und Streupflicht auf einen Dritten, etwa seinen Mieter, haftet er weiterhin für ein Überwachungs- und Organisationsverschulden. 
Was passiert, wenn man es nicht tut? 
Verstößt der verkehrssicherungspflichtige Grundstückseigentümer schuldhaft gegen seine Räum- und Streupflicht, so hat er zivilrechtlich für den dadurch Dritten entstandenen Schaden aufzukommen. Dies kann im Einzelfall zu nicht unerheblichen Kosten führen. Derjenige, der die Verkehrssicherungspflicht verletzt, haftet dem Verletzten nicht nur für Arzt- und Krankenhauskosten, sondern auch für Verdienstausfall und Schmerzensgeld. 
Zusätzlich zu diesen zivilrechtlichen Nachteilen können demjenigen, der seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, u.U. auch strafrechtliche Folgen drohen. 
Standorte der Streugutbehälter 
Vöhringen 
Haselgraben am Fußweg  -  Splitt 
Schützenstraße am Eingang Friedhof  -  Splitt 
Bahnhofstraße – Poliere in der Insel  -  Splitt 
Memminger Straße bei Hsn. 64  -  Splitt 
Nebelhornring – Nordseite Spielplatz  -  Splitt 
Saarbrücker Straße – Berliner Ring  -  Splitt 
Illerberg/Thal 
Vöhringer Weg – Haldeweg  -  Splitt 
Neue Welt (Schule)  -  Splitt 
Oberer Kellerbergweg (alte Feuerwehr)  -  Splitt 
Hangstraße – Sandbergweg  -  Splitt 
Wiesgehrenweg – Sonnenhalde  -  Splitt 
Illerzell 
Vöhringer Straße – Mühlbachstraße  -  Splitt 
Waldseestraße bei der Brücke  -  Splitt
