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Stadt Vöhringen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

städtische Mitteilungen

gem. § 34 Nr. 2 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen

Gemäß § 16 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen ist der bzw. die Grabnutzungsberechtigte für die Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätte verantwortlich. 

Das Nutzungsrecht folgender Grabstätte ist abgelaufen:

Friedhof:
Friedhof Illerberg 
Grabnummer:
B/02/03 
Beisetzungen: 
Schmalzholz, Elsa 

Eine Adresse der grabnutzungsberechtigten Person ist nicht bekannt und nicht ermittelbar. 

Bevor die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme (§ 34 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen) kostenpflichtig geräumt wird, erhalten eventuell noch vorhandene Angehörige die Gelegenheit sich bis zum 24.11.2026 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen: 
Tel.: 07306/96220 
E-Mail: standesamt@voehringen.de 

Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Grabstätte aufgegeben wurde und auf das Nutzungsrecht sowie das Grabmal samt Grabschmuck verzichtet wird. 

Stadt Vöhringen