ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
gem. § 34 Nr. 2 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen
Gemäß § 16 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen ist der bzw. die Grabnutzungsberechtigte für die Pflege und gärtnerische Gestaltung der Grabstätte verantwortlich.
Das Nutzungsrecht folgender Grabstätte ist abgelaufen:
Friedhof:
Friedhof Illerberg
Grabnummer:
B/02/03
Beisetzungen:
Schmalzholz, Elsa
Eine Adresse der grabnutzungsberechtigten Person ist nicht bekannt und nicht ermittelbar.
Bevor die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme (§ 34 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Vöhringen) kostenpflichtig geräumt wird, erhalten eventuell noch vorhandene Angehörige die Gelegenheit sich bis zum 24.11.2026 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen:
Tel.: 07306/96220
E-Mail: standesamt@voehringen.de
Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Grabstätte aufgegeben wurde und auf das Nutzungsrecht sowie das Grabmal samt Grabschmuck verzichtet wird.
Stadt Vöhringen