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GEPLANTE ÄNDERUNG DER FEUERWEHRKOSTENSATZUNG

städtische Mitteilungen

Stadtrat berät über neue Regelung

Die Stadt Vöhringen plant eine Aktualisierung ihrer Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. Der Entwurf der geänderten Satzung wurde am 07.07.2025 im Haupt- und Umweltausschuss vorberaten und soll in der kommenden Stadtratsitzung am 24.07.2025 zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Ziel der geplanten Änderungen ist es, die bisherige Regelung an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich dabei grundsätzlich nichts im Hinblick auf Notfalleinsätze – also etwa bei Bränden, schweren Unfällen oder anderen lebensbedrohlichen Situationen. Diese Einsätze bleiben wie bisher kostenfrei. 

Kosten können jedoch weiterhin in bestimmten Fällen entstehen – zum Beispiel bei vorsätzlich oder fahrlässig ausgelösten Einsätzen oder bei Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören. 

Die neue Satzung schafft mehr Transparenz bei der Abrechnung solcher Einsätze und legt pauschale Kostensätze fest, die sich an den tatsächlichen Ausgaben für Personal, Fahrzeuge und Gerät orientieren. Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft besser nachvollziehen können, wie der Kostenersatz berechnet wird. 

Nach der geplanten Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Satzung öffentlich bekanntgemacht und veröffentlicht.