EHRUNGSWESEN DER STADT VÖHRINGEN
Vöhringen verabschiedet neue Ehrensatzung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat die Einführung einer Ehrensatzung beschlossen und damit die Grundlage für ein umfassendes und transparentes Ehrungswesen geschaffen. Ziel der Satzung ist es, besonderes ehrenamtliches Engagement sowie herausragende Verdienste um das Gemeinwohl in angemessener Form zu würdigen.
Mit der Entwicklung der Ehrensatzung wurde ein Prozess fortgeführt, der bereits in der Stadtratssitzung vom 25. September 2025 angestoßen wurde. In den Beratungen des Haupt- und Umweltausschusses am 02. März 2026 sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 18. Mai 2026 wurden zahlreiche Vorschläge und Anregungen aus den Reihen des Gremiums aufgegriffen und in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die nun verabschiedete Ehrensatzung enthält unter anderem folgende Regelungen:
Zur sprachlichen Gleichbehandlung wurde eine Formulierung aufgenommen, wonach sämtliche Personenbezeichnungen geschlechtsneutral zu verstehen sind.
Anstelle einer Ehrennadel wird künftig eine Bürgermedaille in Bronze verliehen.
Ehrungen für Jugendliche erfolgen weiterhin im Rahmen des bereits bestehenden Jugendförderpreises.
Vorschläge für zu ehrende Persönlichkeiten können künftig nicht nur von den Fraktionen und Mitgliedern des Stadtrates, sondern auch von allen Bürgern der Stadt Vöhringen eingereicht werden.
Mit der Verleihung der Bürgermedaille in Gold ist künftig eine Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Vöhringen verbunden.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts – der höchsten Auszeichnung der Stadt – eine Eintragung in das Goldene Buch erfolgt.
Mit der Ehrensatzung verfügt die Stadt Vöhringen erstmals über ein einheitliches Regelwerk, das die verschiedenen Ehrungsformen, deren Voraussetzungen sowie das Verfahren zur Verleihung klar definiert. Damit wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, um das vielfältige ehrenamtliche und gesellschaftliche Engagement in Vöhringen nachhaltig zu würdigen und besondere Verdienste um die Stadtgemeinschaft angemessen auszuzeichnen.