AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Stadt Vöhringen zur Einbeziehungssatzung „Pumptrack-Anlage am Funkenfeuerplatz“, Ortsteil Illerzell Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Pumptrack-Anlage am Funkenfeuerplatz“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt am nördlichen Ortsrand, auf dem Flurstück 157, Gemarkung Illerzell, eine sogenannte Pumptrack-Anlage zu errichten. Diese Pumptrack-Anlage bildet zusammen mit den geplanten Bewegungsangeboten auf dem angrenzenden Grundstück (Flurnummer 193/2, Gemarkung Illerzell), einen multifunktionalen, generationsübergreifenden Sportplatz. Insgesamt soll die neue Sportplatzfläche durch unterschiedliche Module (Pumptrack-Anlage, Outdoor-Trainingsbereich und Kids-Motorikpark) zahlreiche Bewegungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bieten. Neben der Bereitstellung eines Begegnungsstandortes für die ansässige Bevölkerung, sieht die Gemeinde hier die Möglichkeit den sozialen Zusammenhalt zu fördern und den Freizeittourismus zu stärken.
Nördlich grenzt eine landwirtschaftlich genutzte Wiese an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich das angrenzende Illertal-Gymnasium mit seinen Gebäuden und Sportplätzen. Im Westen liegt der Festplatz des Ortsteiles Illerzell, auf dem eine Teilfläche – zusätzlich zu der geplanten Pumptrack-Anlage – als Bewegungsfläche vorgesehen ist. Der Radweg entlang der Illertaltangente schließt das Plangebiet auf der östlichen Seite ab. Die (fußläufige) Erschließung der einzubeziehenden Fläche ist durch zwei Durchstiche seitens der bereits vorhandenen Parkplatzfläche im Westen des Plangebietes vorgesehen.
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Pumptrack-Anlage am Funkenfeuerplatz“, Ortsteil Illerzell, mit der Planzeichnung, der Satzung und Begründung in der Fassung vom 29.04.2026, sowie die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke (welche nicht im Internet zur Verfügung stehen), können auf der Homepage der Stadt Vöhringen (https://www.voehringen.de/buergerservice-und-politik/bauen/bauleitplanverfahren) und im Geoportal Bayern (https://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal)
im Zeitraum vom 26.05.2026 bis einschließlich 24.06.2026abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 2.05, Anschrift: Hettstedter Platz 1, 89269 Vöhringen, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind:
Montag - Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 07306/9622-401) auch außerhalb dieser Zeiten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgeben werden (bauamt@voehringen.de). Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Stadt Vöhringen, den 13.05.2026
Michael Neher
Erster Bürgermeister