Kirchen & Glaubensgemeinschaften
Aufgrund der staatskirchenrechtlichen Verfassungsordnung gilt zwar der Grundsatz der institutionellen Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde. Gleichwohl sind die kirchlichen Gemeinden und die Kommune auf ein partnerschaftliches Miteinander ausgelegt, welches sich immer wieder neu bewährt und bewähren muss.