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Soziales

In Artikel 20 und 28, Absatz 1 des Grundgesetzes ist das sog. „Sozialstaatsprinzip“ verankert. Zu den Grundprinzipien des Sozialstaates zählt die Gewährleistung eines Grundstandards an sozialer Sicherheit, z.B. bei Krankheit, Absicherung 
im Alter, Arbeitslosigkeit und Invalidität sowie die Absicherung sozial-gesellschaftlicher Mindeststandards (Existenzminimum). 

Zum anderen ist es Ziel zum Schutz des „Schwächeren“ auch um die 
Wahrung sozialer Gerechtigkeit bemüht zu sein.


Gerade auch vor Ort ist es für ein gelingendes gesellschaftliches Miteinander unverzichtbar, entsprechende Strukturen vorzuhalten, die diese soziale Gerechtigkeit sicher stellen.
Die Sozialverbände und sozialen Einrichtungen vor Ort haben eine wichtige gemeinschaftsbildende Funktion und unterstützen Sie in allen Lebensbereichen: 
Hilfen im Alltag, Beratung in schwierigen Lebenslagen oder Freizeitgestaltung 
– hier lässt man Sie nicht allein.

 

Sozialverbände

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  • Beförderungsdienst für Behinderte
C
  • Caritas-Centrum Vöhringen
  • Caritas-Sozialstation Vöhringen - Ambulante Dienste
  • Caritas der Diözese Augsburg - sozialpsychiatrischer Dienst
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