Kirchen & Glaubensgemeinschaften
Aufgrund der staatskirchenrechtlichen Verfassungsordnung gilt zwar der Grundsatz der institutionellen Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde. Gleichwohl sind die kirchlichen Gemeinden und die Kommune auf ein partnerschaftliches Miteinander ausgelegt, welches sich immer wieder neu bewährt und bewähren muss.
Die kirchlichen Gemeinschaften tragen Mitverantwortung und sind verantwortliche Mitgestalter auch des gesellschaftlichen Lebens. In dieser Hinsicht ist unsere Stadt geprägt von einem lebendigen Miteinander, von vielfältigen sozialen Kontakten und einer vorurteilsfreien Offenheit füreinander.