Leistung Detail
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Online-Verfahren
                                
                                    Formulare
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 30.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
