Leistung Detail
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
Freigabevermerk
Stand: 10.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
