Leistung Detail
Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Weiterführende Links
                                
Freigabevermerk
Stand: 18.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
