Leistung Detail
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
                                    Beschreibung
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
