Leistung Detail
Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung
Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
                                    Beschreibung
                                
                                    Online-Verfahren
                                
                                    Formulare
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Weiterführende Links
                                
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Freigabevermerk
Stand: 11.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
