Leistung Detail
Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 21.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
