Leistung Detail
Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
