Leistung Detail
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
