Leistung Detail
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
                                    Beschreibung
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
