Leistung Detail
Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 06.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
