Leistung Detail
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
                                    Beschreibung
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Weiterführende Links
                                
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
