Leistung Detail
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Durchführung
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Weiterführende Links
                                
                                    Verwandte Themen
                                
Freigabevermerk
Stand: 28.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
