Leistung Detail
Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Verwandte Themen
                                
Freigabevermerk
Stand: 21.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
