Leistung Detail
Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Besondere Hinweise
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
