Leistung Detail
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
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Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
