Leistung Detail
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
                                    Beschreibung
                                
                                    Online-Verfahren
                                
                                    Formulare
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Fristen
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Rechtsbehelf
                                
                                    Weiterführende Links
                                
                                    Verwandte Themen
                                
Freigabevermerk
Stand: 18.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
