Leistung Detail
Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 30.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
