Leistung Detail
Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Weiterführende Links
                                
                                    Verwandte Themen
                                
Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
