Leistung Detail
Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Fristen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Weiterführende Links
                                
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Freigabevermerk
Stand: 25.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
