Leistung Detail
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
                                    Beschreibung
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
                                    Verwandte Themen
                                
Freigabevermerk
Stand: 26.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
