Leistung Detail
Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
                                    Beschreibung
                                
                                    Voraussetzungen
                                
                                    Verfahrensablauf
                                
                                    Erforderliche Unterlagen
                                
                                    Kosten
                                
                                    Rechtsgrundlagen
                                
Freigabevermerk
Stand: 07.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
