Gebühren
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Grundsteuer und Gewerbesteuer
Steuerart Hebesatz Grundsteuer A 340% Grundsteuer B 340% Gewerbesteuer 340% -
Kindergartenbeiträge und sonstige Betreuungsangebote (Stand: September 2022)
Der Stadtrat hat sich am 25.11.2021 für die Erhöhung der Kindergartenbeiträge entschieden.
Die Kindergartenbeiträge werden zum September 2022 wie folgt erhöht:
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglichBeitrag
für 12 Monate/JahrBeitragszuschuss
(für Kinder ab 3)Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)Mindestbuchungszeit 4 Stunden 100,00 € 100,00 € 0,00 € 4 Stunden bis 5 Stunden 110,00 € 100,00 € 10,00 € 5 Stunden bis 6 Stunden 120,00 € 100,00 € 20,00 € 6 Stunden bis 7 Stunden 130,00 € 100,00 € 30,00 € 7 Stunden bis 8 Stunden 140,00 € 100,00 € 40,00 € 8 Stunden bis 9 Stunden 150,00 € 100,00 € 50,00 € 9 Stunden bis 10 Stunden 160,00 € 100,00 € 60,00 € Für die Betreuung der Kinderkrippen:
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglichMonatlicher Beitrag:
für 12 Monate im JahrMindestbuchungszeit 4 Stunden 150,00 € 4 Stunden bis 5 Stunden 160,00 € 5 Stunden bis 6 Stunden 170,00 € 6 Stunden bis 7 Stunden 180,00 € 7 Stunden bis 8 Stunden 190,00 € 8 Stunden bis 9 Stunden 200,00 € 9 Stunden bis 10 Stunden 210,00 € 3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:
im Durchschnitt täglichMonatlicher Beitrag:
für 12 Monate im JahrMindestbuchungszeit 4 Stunden 90,00 € über 4 Stunden bis 5 Stunden 100,00 € über 5 Stunden bis 6 Stunden 110,00 € über 6 Stunden bis 7 Stunden 120,00 € über 7 Stunden bis 8 Stunden 130,00 € 4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit: bis 14:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahrbis 15:30 Uhr:
für 11 Monate/Jahrbis 16:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahrbis 17:00 Uhr:
für 11 Monate/Jahr1 Tag 10,00 € 15,00 € 17,00 € 20,00 € 2 Tag 20,00 € 25,00 € 27,00 € 30,00 € 3 Tag 30,00 € 35,00 € 37,00 € 40,00 € 4 Tag 40,00 € 45,00 € 47,00 € 50,00 € 5 Tag 50,00 € 55,00 € 57,00 € 60,00 € Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75 % des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100% veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.Die Regelung gilt auch, wenn die Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Im landkreisweiten Vergleich können wir damit unseren Kindergartenbeitrag immer noch familienfreundlich anbieten.
Sollte sich die finanzielle Belastung für eine Familie existentiell auswirken, weisen wir darauf hin, dass im Rathaus Vöhringen - Bürgerbüro - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anträge auf Kostenübernahme des Kindergartenbeitrages durch das Jugendamt beim Landratsamt Neu-Ulm gestellt werden können.
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Hundesteuer
Betrag für den 1. Hund 50,00 € für den 2. Hund 75,00 € für jeden weiteren Hund 105,00 € für die Haltung eines Kampfhundes 250,00 € für die Haltung von weiteren Kampfhunden 500,00 € Ermäßigung für Hunde in Einöden und Weilern 12,50 € Züchtersteuer 25,00 € Weitere Informationen sowie die entsprechende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Vöhringen können Sie direkt bei der Finanzverwaltung unter der Rufnummer 07306/9622-67 bzw. per E-Mail erfragen.
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Wassergebühren
Verbrauchsgebühren bei Verwendung von Wasserzählern:
Betrag pro m3 Wasserbezug über Ortsnetz 1,43 € Bauwasser bei Verwendung eines Bauwasserzählers 1,55 € jeweils zzgl. 7 % Mehrwertsteuer
Grundgebühr (Zählergebühr)
Bei Verwendung von Wasserzählern der NenngrößeZähler Gebühr 2,5 m³/h 27,00 € / Jahr 6,0 m³/h 67,80 € / Jahr 10,0 m³/h 108,00 € / Jahr 15,0 m³/h 168,60 € / Jahr 40,0 m³/h 425,40 € / Jahr über 40,0 m³/h 850,80 € / Jahr jeweils zzgl. 7% Mehrwertsteuer
Weitere Informationen sowie die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen können Sie direkt bei der Finanzverwaltung unter der Rufnummer 07306/9622-60 bzw. per E-Mail erfragen.
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Abwassergebühren
Betrag Schmutzwassergebühr (je m3) 1,75 € Niederschlagswassergebühr (je m2) 0,21 € ohne Mehrwertsteuer
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Herstellungsbeiträge
für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Betrag pro qm Grundstücksfläche 0,60 € pro qm tatsächliche Geschossfläche 3,87 € für den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Betrag pro qm Geschossfläche 6,65 € -
Abfallbeseitigung
Gebühren (ab 01.01.2021) monatlich Für eine Mülltonne 60 l 11,00 € Für eine Mülltonne 80 l 14,70 € Für eine Mülltonne 120 l 22,10 € Für eine Mülltonne 240 l 44,20 € Müllgroßbehälter 1100 l 202,40 € Müllgroßbehälter 2500 l 460,10 € Müllgroßbehälter 5000 l 920,20 € Biotonnen 60 l 0,00 € Biotonnen 80 l 0,00 € Biotonnen 120 l 0,00 € Biotonnen 240 l 0,00 € Abfallsäcke 70 l je Stück 6,00 € zusätzliche Windelsäcke 70 l je Stück 4,60 € Sperrmüllabfuhr pro kg 0,75 € - mind. 52,50 € / Abfuhr seit 01.01.2004 gilt:
Die Gefäßgröße für Bioabfall entspricht der Gefäßgröße für Hausmüll. -
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
Weitere Informationen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen können Sie direkt beim Standesamt unter der Rufnummer 07306/9622-31 bzw. per E-Mail erfragen.