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Fundbüro

Sie haben einen Gegenstand gefunden? Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich bei uns im Bürgerbüro abgeben. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim in Weißenhorn.

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.

Verlorenes online wiederfinden

Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand zu erkundigen - ob Fahrrad, Handy oder Jacke.

Da alle Gemeinden und Städte im Landkreis Neu-Ulm sowie die Stadt Ulm im virtuellen Fundbüro vernetzt sind, können Sie die Nachforschungen auf diese Bereiche ausdehnen.

Zur Onlinesuche für Fundsachen klicken Sie hier.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.