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Stadt Vöhringen

Bauanträge – Allgemeines

Information für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich mit dem Gedanken, in absehbarer Zeit ein Bauvorhaben zu verwirklichen, beschäftigen.

In vielen Fällen ist für die Realisierung von baulichen Vorhaben ein förmliches Verfahren, sei es ein Baugenehmigungs- oder ein Freistellungsverfahren, notwendig.

Zu der Frage, ob und ggf. welches Verfahren für ihr individuelles Vorhaben in Frage kommt bzw. erforderlich ist, können Sie sich gerne an unsere Bauverwaltung wenden, um dort erste Informationen zu erhalten.

Abschließende Auskünfte erteilt das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Genehmigungsbehörde.

Sollte Ihr Vorhaben ein förmliches Bauantragsverfahren notwendig machen, z.B. beim Neubau oder einer Erweiterung eines Hauses, beim Anbau eines Wintergartens oder Balkons, beim Einbau von Dachgauben und oft auch beim Neubau einer Garage oder eines Carports, sind die Bauantragunterlagen beim Landratsamt Neu-Ulm einzureichen.

Diese Unterlagen, die regelmäßig Bauzeichnungen, Lagepläne, die vorgesehenen Formulare enthalten müssen, sollten aussagekräftig und nachvollziehbar sein.

Sie können sich diese Formulare unter folgenden Link herunterladen:

www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

Meist sind hier fachkundige Personen wie Architekten, Bauingenieure usw. mit einzubinden, die eine sogenannte „Bauvorlagenberechtigung” haben.

Diese fachkundigen Personen helfen Ihnen weiter bei der Erstellung von genehmigungsfähigen Unterlagen inkl. der erforderlichen Formulare.

Die baurechtlichen Verfahren unterliegen einer gewissenhaften Prüfung ggf. von mehreren Stellen. Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen zu achten.

Bauvorhaben, für die ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt wird oder eine Isolierte Befreiung, müssen bei der Stadt Vöhringen eingereicht werden. 

Ihr Stadtbauamt