Steuerart | Hebesatz |
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Grundsteuer A | 325% |
Grundsteuer B | 325% |
Gewerbesteuer | 320% |
Der Stadtrat hat sich am 29.01.2015 für die Erhöhung der Kindergartenbeiträge entschieden.
Die Kindergartenbeiträge werden zum September 2015 wie folgt erhöht:
Nutzungs-/Buchungszeit: | Monatlicher Beitrag: | Erhöhter Beitrag für 2 1/2 bis 3-jährige Kinder: |
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden | 64,00 € | 76,00 € |
über 4 Stunden bis 5 Stunden | 66,00 € | 78,00 € |
über 5 Stunden bis 6 Stunden | 68,00 € | 80,00 € |
über 6 Stunden bis 7 Stunden | 70,00 € | 82,00 € |
über 7 Stunden bis 8 Stunden | 72,00 € | 84,00 € |
über 8 Stunden bis 9 Stunden | 74,00 € | 86,00 € |
über 9 Stunden bis 10 Stunden | 76,00 € | 88,00 € |
Für die Betreuung der Kinderkrippen:
Nutzungs-/Buchungszeit: | Monatlicher Beitrag: |
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Mindestbuchungszeit 4 Stunden | 113,00 € |
über 4 bis 5 Stunden | 121,00 € |
über 5 bis 6 Stunden | 126,00 € |
über 6 bis 7 Stunden | 131,00 € |
über 7 bis 8 Stunden | 136,00 € |
über 8 bis 9 Stunden | 141,00 € |
über 9 bis 10 Stunden | 146,00 € |
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100% veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Die Regelung gilt auch, wenn die Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Im landkreisweiten Vergleich können wir damit unseren Kindergartenbeitrag immer noch familienfreundlich anbieten.
Beitragsfreiheit für Vorschulkinder:
Für Vorschulkinder besteht Beitragsfreiheit. Hier gilt das Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht vorausgeht.
Bei vorzeitiger Einschulung wird die Beitragsfreiheit nur unter Vorlage des Antrages der Eltern bei der zuständigen Schule gewährt. Die Bestätigung der Schule ist nachzureichen.
Bei Zurückstellung vom Schulbesuch entsteht erneut Beitragspflicht.
Sollte sich die finanzielle Belastung für eine Familie existentiell auswirken, weisen wir darauf hin, dass im Rathaus Vöhringen - Bürgerbüro - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anträge auf Kostenübernahme des Kindergartenbeitrages durch das Jugendamt beim Landratsamt Neu-Ulm gestellt werden können.
Betrag | |
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für den 1. Hund | 50,00 € |
für den 2. Hund | 75,00 € |
für jeden weiteren Hund | 105,00 € |
für die Haltung eines Kampfhundes | 250,00 € |
für die Haltung von weiteren Kampfhunden | 500,00 € |
Ermäßigung für Hunde in Einöden und Weilern | 12,50 € |
Züchtersteuer | 25,00 € |
Weitere Informationen sowie die entsprechende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Vöhringen können Sie direkt bei der Finanzverwaltung unter der Rufnummer 07306/9622-67 bzw. per E-Mail erfragen.
Verbrauchsgebühren bei Verwendung von Wasserzählern:
Betrag pro m3 | |
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Wasserbezug über Ortsnetz | 1,38 € |
Bauwasser bei Verwendung eines Bauwasserzählers | 1,55 € |
jeweils zzgl. 7% Mehrwertsteuer
Grundgebühr (Zählergebühr)
Bei Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Zähler | Gebühr |
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2,5 m³/h | 18,00 € / Jahr |
6,0 m³/h | 24,00 € / Jahr |
10,0 m³/h | 48,00 € / Jahr |
15,0 m³/h | 480,00 € / Jahr |
40,0 m³/h | 480,00 € / Jahr |
über 40,0 m³/h | 480,00 € / Jahr |
jeweils zzgl. 7% Mehrwertsteuer
Weitere Informationen sowie die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen können Sie direkt bei der Finanzverwaltung unter der Rufnummer 07306/9622-60 bzw. per E-Mail erfragen.
Betrag | |
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Schmutzwassergebühr (je m3) | 1,75 € |
Niederschlagswassergebühr (je m2) | 0,30 € |
ohne Mehrwertsteuer
für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Betrag | |
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pro qm Grundstücksfläche | 0,60 € |
pro qm tatsächliche Geschossfläche | 3,87 € |
für den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Betrag | |
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pro qm Geschossfläche | 6,65 € |
Gebühren (ab 01.01.2017) | monatlich |
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Für eine Mülltonne 60 l | 9,10 € |
Für eine Mülltonne 80 l | 12,10 € |
Für eine Mülltonne 120 l | 18,10 € |
Für eine Mülltonne 240 l | 36,20 € |
Müllgroßbehälter 1100 l | 166,10 € |
Müllgroßbehälter 2500 l | 377,50 € |
Müllgroßbehälter 5000 l | 754,90 € |
Biotonnen 60 l | 0,00 € |
Biotonnen 80 l | 0,00 € |
Biotonnen 120 l | 0,00 € |
Biotonnen 240 l | 0,00 € |
Abfallsäcke 70 l | je Stück 5,00 € |
zusätzliche Windelsäcke 70 l | je Stück 4,60 € |
Sperrmüllabfuhr auf Antrag | pro kg 0,65 € - mind. 45,50 € / Abfuhr |
seit 01.01.2004 gilt:
Die Gefäßgröße für Bioabfall entspricht der Gefäßgröße für Hausmüll
Weitere Informationen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen können Sie direkt beim Umweltamt unter der Rufnummer 07306/9622-56 bzw. per E-Mail erfragen.
Weitere Informationen sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen können Sie direkt beim Standesamt unter der Rufnummer 07306/9622-31 bzw. per E-Mail erfragen.