Zur gegenwärtigen Winterzeit weist die Stadtverwaltung Vöhringen erneut
auf die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebende allgemeine Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer oder Mieter hin.
Es wird deshalb im ureigenen Interesse um zuverlässige Beachtung gebeten.