Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen / Datenübermittlungen;
Widerspruchsrecht der betroffenen Personen
Die Meldebehörde darf gem. § 50 Abs.1 Bundesmeldegesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf...