Fundbüro
Sie haben einen Gegenstand gefunden? Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich bei uns im Bürgerbüro abgeben. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim in Weißenhorn.
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.
Verlorenes online wiederfinden
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand zu erkundigen - ob Fahrrad, Handy oder Jacke.
Da alle Gemeinden und Städte im Landkreis Neu-Ulm sowie die Stadt Ulm im virtuellen Fundbüro vernetzt sind, können Sie die Nachforschungen auf diese Bereiche ausdehnen.
Zur Onlinesuche für Fundsachen klicken Sie hier.